FAQ - Häufig gestellte Fragen

In diesen Gebieten sind wir aktuell tätig:

Hamburg-Mitte: Hamburg-Altstadt, Billbrook, Billstedt, Borgfelde, Finkenwerder, Hafen City, Hamm-Mitte, Hamm-Nord, Hamm-Süd, Hammerbrook, Horn, Kleiner Grasbrook, Neustadt, Neuwerk (Exklave), Rothenburgsort, St. Georg, St. Pauli, Steinwerder, Veddel,Waltershof, Wilhelmsburg

Hamburg-Altona: Altona-Altstadt, Altona-Nord, Bahrenfeld, Blankenese, Groß Flottbek, Iserbrook, Lurup, Nienstedten, Osdorf, Othmarschen, Ottensen, Rissen, Sternschanze, Sülldorf

Eimsbüttel: Eidelstedt, Eimsbüttel, Harvestehude, Hoheluft-West, Lokstedt, Niendorf, Rotherbaum, Schnelsen, Stellingen

Hamburg-Nord: Alsterdorf, Barmbek-Nord, Barmbek-Süd, Dulsberg, Eppendorf, Fuhlsbüttel, Groß Borstel, Hohenfelde, Hoheluft-Ost, Langenhorn, Ohlsdorf, Uhlenhorst, Winterhude

Wandsbek: Bergstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Eilbek, Farmsen-Berne, Hummelsbüttel, Jenfeld, Lemsahl-Mellingstedt, Marienthal, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Steilshoop, Tonndorf, Volksdorf, Wandsbek, Wellingsbüttel, Wohldorf-Ohlstedt

Bergedorf: Allermöhe, Altengamme, Bergedorf, Billwerder, Curslack, Kirchwerder, Lohbrügge, Moorfleet, Neuengamme, Ochsenwerder, Reitbrook, Spadenland, Tatenberg

Harburg: Altenwerder, Cranz, Eißendorf, Francop, Gut Moor, Harburg, Hausbruch, Heimfeld, Langenbek, Marmstorf, Moorburg, Neuenfelde, Neugraben-Fischbek, Neuland, Rönneburg, Sinstorf, Wilstorf

Die Kosten für eine Entrümpelung variieren je nach Art und Menge des Abfalls sowie dem damit verbundenen Aufwand.

Eine vollständige Haushaltsauflösung ist in der Regel aufwendiger als die Entrümpelung einzelner Räume oder Kellerräume, da der gesamte Haushalt aufgelöst werden muss. Dies bedeutet ein größeres Volumen an Hausrat, Möbeln und Abfall.

Bei der Kalkulation der Kosten spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Die Größe der Wohnung und die Menge des Hausrats sind wichtige Aspekte. Gibt es viele sperrige Gegenstände wie Möbel oder Teppiche, die als Sperrmüll entsorgt werden müssen? Sind spezielle Abfälle wie Farben, Altöl oder Chemikalien vorhanden, die eine separate Entsorgung erfordern? All dies kann nicht allein telefonisch ermittelt werden.

Aufgrund der individuellen Ausstattung jedes Haushalts wäre eine Kostenschätzung ohne vorherige Besichtigung nur eine grobe Schätzung und kein verbindlicher Festpreis. Deshalb bieten wir eine kostenlose Besichtigung an. Auf Grundlage dieser Besichtigung erstellen wir ein individuell angepasstes Angebot, das Ihre spezifischen Bedürfnisse berücksichtigt – mit oder ohne Berücksichtigung von Wertgegenständen. Diese Besichtigung und das Angebot sind selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

Wir sind flexibel und passen uns gerne Ihren Vorstellungen an. Falls gewünscht, können wir noch am gleichen Tag oder spätestens am folgenden Tag eine Besichtigung durchführen. Sollten Ihnen diese Zeitspannen zu kurzfristig sein, vereinbaren wir selbstverständlich gerne einen Termin nach Ihren Wünschen.

Die Dauer der Besichtigung beträgt in der Regel etwa 20 bis 30 Minuten.

Sobald der Termin feststeht, organisieren wir die Entrümpelung und Entsorgung sorgfältig. In den meisten Fällen kann das betreffende Objekt innerhalb von 10 Stunden vollständig entrümpelt und Ihnen besenrein übergeben werden.

Wir verstehen, dass es emotional belastend sein kann, die Entrümpelung der elterlichen Wohnung mitzuerleben. Sie müssen daher nicht persönlich anwesend sein. Es genügt, wenn Sie uns Zugang zur Wohnung gewähren, den Rest übernehmen wir gerne für Sie.

Im Falle eines Todes übernehmen die Erben oder die Erbengemeinschaft die Kosten für die Entrümpelung, da sie als Ersatz für den Verstorbenen in den Mietvertrag eintreten. Falls keine Erben vorhanden sind oder diese nicht ermittelt werden können, obliegen die Kosten dem Vermieter.

Ja, die Kosten für eine Entrümpelung können bis zu 20% steuerlich abgesetzt werden. Eine Entrümpelung von ganzen Wohnungen, Häusern oder Firmen kann hohe Kosten im vierstelligen Bereich verursachen, abhängig von der zu beräumenden Fläche und der Menge der zu entsorgenden Gegenstände. Glücklicherweise bietet der Staat die Möglichkeit, diese Kosten abzusetzen, sowohl für Unternehmen als auch für private Personen.

Bei der jährlichen Steuererklärung gibt es das Feld für „haushaltsnahe Dienstleistungen“, in das Sie unter anderem die Kosten für eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung eintragen können (bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Jahr). Das Finanzamt erkennt davon 20% an. Selbstverständlich können Sie auch andere haushaltsnahe Kosten angeben.

Wichtig ist, dass Sie die gesamten Kosten eintragen; das Finanzamt berechnet dann die absetzbaren 20%. Eine Rückerstattung ist jedoch nicht garantiert, da dies von Ihrer gesamten Steuererklärung (Nachzahlung oder Rückerstattung) abhängt. Bei einer fälligen Nachzahlung wird diese entsprechend um die absetzbaren 20% gemindert.

Noch Fragen?