Entrümpelung nach Todesfall - Wer zahlt? Hilfestellungen

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der größten Herausforderungen im Leben. Neben der Trauerbewältigung müssen viele organisatorische Aufgaben erledigt werden, wie Beerdigungsplanung, Vertragskündigungen und Haushaltsauflösungen. Insbesondere bei der Entrümpelung nach einem Todesfall unterstützen wir Sie gerne. Unsere nützlichen Tipps können Ihnen helfen, die Entrümpelung effizient vorzubereiten und durchzuführen.

Wer zahlt für die Ent­rümpelung nach einem Todes­fall?

Nach einem Todesfall in der Familie sind in der Regel die Erben hauptverantwortlich für die Wohnräume der verstorbenen Person. Handelt es sich dabei um Privateigentum, so geht das Haus in den Besitz der Erben über. Im Falle einer Mietwohnung kann diese entweder mitsamt der Einrichtung übernommen werden oder gekündigt und geräumt werden.

Mietrecht

Das Mietrecht im Todesfall ist nach § 563 BGB geregelt. Demnach ist es möglich, bereits zu Lebzeiten einen späteren Mieter festzulegen. Als potenzielle Mieter kommen eingetragene Partner, die eigenen Kinder (sofern noch nicht ausgezogen), sowie die nächsten Verwandten infrage. Um einen Erbstreit zu verhindern, empfiehlt es sich, rechtzeitig ein Testament aufzusetzen und die entsprechende Person einzutragen.

Sonderkündigungsrecht

Sollten Sie sich als Haupt-Verantwortlicher stattdessen dafür entscheiden, den Mietvertrag zu kündigen und damit die Räumlichkeiten zu entrümpeln, können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Laut § 580 BGB haben Sie einen Monat nach dem Tod des Hauptmieters Zeit, den Vertrag zu kündigen. Anschließend bleibt Ihnen die gesetzliche Frist von drei Monaten für die Haushaltsauflösung und Entrümpelung der Wohnung.

Entrümpelung Zimmer

Wie läuft eine Entrümpe­lung nach Todesfall ab?

Um bei einer Entrümpelung nach einem Todesfall Zeit und Nerven zu sparen, ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend. Beginnen Sie mit der Erstellung einer Inventar-Liste, die alle Möbel und Gegenstände der verstorbenen Person erfasst. So stellen Sie sicher, dass nichts vergessen wird. Der nächste Schritt erfordert Entscheidungen: Welche Gegenstände sollten behalten werden und welche nicht? Unterteilen Sie diese in vier Kategorien:

1. Behalten
2. Aussortieren
3. Verkaufen
4. Verschenken

Unser Sorglos-Tipp: Entrümpelungen bringen oft unerwartete Schätze ans Licht. Antike Möbel und Sammlerstücke haben möglicherweise einen hohen Wert. Als erfahrenes Entrümpelungsunternehmen können wir Ihnen helfen, Raritäten zu identifizieren und den Wert anzurechnen.

Selbst entrümpeln oder pro­fessionelles Entrümpe­lungsunter­nehmen beauftragen?

Wenn Ihre Kündigungsfrist mindestens 3 Monate beträgt, haben Sie ausreichend Zeit, die Entrümpelung selbst zu organisieren. Verkaufen Sie Wertgegenstände einfach über Online-Plattformen wie Kleinanzeigen. Übrige Gegenstände können Sie an Freunde verschenken, in Gebrauchtwarenzentren abgeben oder auf einem Wertstoffhof entsorgen. Diese Methode ist kostenfrei. Beachten Sie jedoch, dass persönliche Erinnerungen und Emotionen während des Prozesses aufkommen können.

In solchen Fällen bietet sich eine professionelle Entrümpelungsfirma als bessere Alternative an. Unser Rundum-Sorglos-Paket garantiert eine schnelle und gründliche Abwicklung, sodass Sie eine besenreine Wohnung vorfinden – ohne eigenen Aufwand. Außerdem zählt zu unseren Dienstleistungen der Nachlassankauf. Kontaktieren Sie uns jederzeit; wir stehen Ihnen mit Rat und persönlicher Beratung zur Seite!

Wer zahlt die Entrümpe­lung nach Todesfall?

Im Normalfall zahlen die Erben die Kosten für eine Entrümpelung. Gute Neuigkeiten! Die Kosten für eine Entrümpelung nach einem Todesfall können steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt unterstützt haushaltsnahe Dienstleistungen wie diese mit einem Zuschuss von 20%. Bei einem Höchstbetrag von 20.000 € pro Jahr erhalten Sie somit bis zu 4.000 € zurück. So müssen Sie die finanziellen Belastungen nicht vollständig allein tragen.

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